Wer prüft Ihren Feuerlöscher ? Der Feuerlöscher wird von einer zertifizierten Brandschutzfirma geprüft. Um auch an Fachfirmen zu gelangen empfehlen wir diese im VKF Register unter zugelassenen Fachfirmen zu suchen und zu wählen.

Wir sprechen von einem Sicherheitsartikel und dieser muss fachmännisch geprüft werden. Sie möchten im Ernstfall auf ein funktionierendes Gerät zurückgreifen können.

Am besten und einfachsten ist es, auf den Lieferanten des Feuerlöscher zuzugehen, dieser kennt das Gerät und besitzt auch die notwendigen Ersatzteile.

Natürlich können Sie auch eine andere Fachfirma mit der Prüfung des Feuerlöschers beauftragen, wir empfehlen immer einen Kostenvergleich, da diese doch sehr unterschiedlich sein können.

Feuerlöscher sollten in jedem Gebäude installiert sein und verhindern durch den sofortigen Zugriff grössere Brände. Wartung und Instandsetzung sind bei derartigen Sicherheitseinrichtungen sehr wichtig. So ist die Wartung für Unternehmen oder Behörden für die Feuerlöscher vorgeschrieben. Dazu zählen grössere Feuerlöscher sowie Handfeuerlöscher. Dank der Vorschriften ergibt sich im Idealfall ein hoher Massstab, damit die Feuerlöscher zu jederzeit einwandfrei funktionieren. In vielen Verordnungen und Gesetzen wurde bereits Bezug auf die Brandschutzrichtlinien genommen, sodass sie als wichtigste Norm gelten kann und rechtlich verbindlich ist. Die Richtlinie enthält sehr viele Details und Beschreibungen zur Instandhaltung und Wartung der Feuerlöscher. Daneben sollten jedoch auch die Instandhaltungsinformationen der einzelnen Modelle berücksichtigt werden.

Die Prüfabstände selbst sind bei Feuerlöschern nicht direkt gesetzlich vorgeschrieben. Die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherung sieht jedoch eine Prüffrist gemäss Hersteller vor. Das bedeutet: Alle Feuerlöscher in einem Gebäude müssen innerhalb von dieser Frist einmal gewartet werden. Die Vorgaben in den Normen sind verbindlich und tragen der Sicherheit und dem Brandschutz bei. Bei der Prüfung kommt es auf die Funktionsfähigkeit der Feuerlöscher an. Ist die Frist überschritten, muss man von einer geminderten Funktionsfähigkeit ausgehen. Somit kann der Feuerlöscher bei einem Einsatz im schlimmsten Fall versagen. Dem Besitzer entfällt hierbei möglicherweise der Versicherungsschutz.

Wichtig: War ein Feuerlöscher im Einsatz oder wurde nur für ein paar Sekunden ausgelöst, so muss er sofort gewartet und instand gesetzt werden. Am besten ist der Einsatz am Sicherungsstift zu erkennen. Ist dieser herausgezogen oder fehlt am Gerät, so ist eine Wartung zwingend erforderlich.
Die Instandhaltung der betroffenen Feuerlöscher muss von einer sachkundigen Person durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich meist um die Mitarbeiter der Herstellerfirmen oder um eigenständige Fachfirmen, die sich genau auf diese Dienstleistung spezialisiert haben. Die betroffene Person muss nach der Überprüfung Gewähr für das Gerät übernehmen, sowohl hinsichtlich des Brandschutzes als auch der Sicherheit. Ausserdem muss der Sachkundige schriftlich zur Instandhaltung berechtigt sein. In der Regel muss ein Lehrgang abgeschlossen werden, um die Arbeiten ausführen zu können. Daneben gibt es mehrere Sonderlehrgänge, die alle Interessenten für die Prüfung und Instandhaltung der Feuerlöscher befähigt.

Die Überprüfung der Feuerlöscher ist wie bereits beschrieben alle zwei bis drei Jahre Pflicht. Auch wenn hierfür eine sachkundige Person zwingend erforderlich ist, können Mitarbeiter und Unternehmer einige Dinge selbst übernehmen. Dazu gehört die äussere Sichtkontrolle, um Rostflecken oder austretende Flüssigkeiten vorzeitige zu erkennen. Bei sämtlichen Unregelmäßigkeiten ist eine sofortige Instandhaltung durch den zuständigen Fachmann erforderlich. Daneben ist der Feuerlöscher sauber zu halten und der nächste Prüftermin muss im Gedächtnis bleiben.

Wer prüft Ihren Feuerlöscher
Wer prüft Ihren Feuerlöscher